Mieten

Sozial und Fair

Mietgesuche: Wir tragen dazu bei, so gut und so sozial verträglich wie möglich, Wohnraum in Reutlingen und Umgebung für Wohnungssuchende
zur Verfügung zu stellen.

Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung?

Hier erfahren Sie, wie Sie sich bei uns als Interessent für eine Wohnung registrieren können und nach welchen Vergabekriterien wir unsere Wohnungen vergeben.

Unsere Wohnungen sind stark nachgefragt und wir können diese nur an Personen mit besonderen Härtefällen vergeben. In einem persönlichen Gespräch finden wir gemeinsam heraus, ob Ihre Wohnungsbewerbung den sachlichen und sozialen Kriterien, die für eine Vergabe erforderlich sind, entsprechen.

So geht's:

 

Rufen Sie während der Sprechzeiten (Montag 14 -16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09 -11:30 Uhr) unter der Rufnummer 07121 277-277 bei unserer Interessenten-Hotline an.

Wenn alles passt, laden wir Sie zu einem persönlichen Kennenlernen ein und nehmen Ihr Wohnungsgesuch in unsere Datenbank auf. Anschließend kommen wir auf Sie zu, wenn eine passende Wohnung zur Verfügung steht.

FAQ's für die Wohnungssuche

Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung und haben vorher noch die ein oder andere Frage? Hier finden Sie die Antworten:

Wie kann ich mich bei der GWG Reutlingen als Mieterin oder Mieter für eine Wohnung bewerben?

Rufen Sie während der Sprechzeiten auf unserer Interessenten-Hotline (Montag 14 -16 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09 -11:30 Uhr) unter der Rufnummer 07121 277-277  an.

Wenn alles passt, laden wir Sie zu einem persönlichen Kennenlernen ein und nehmen Ihr Wohnungsgesuch in unsere Datenbank auf. Anschließend kommen wir auf Sie zu, wenn eine passende Wohnung zur Verfügung steht.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um eine Wohnung bei der GWG Reutlingen zu bekommen?

Unsere Wohnungen sind stark nachgefragt und wir können diese nur an Personen mit besonderen Härtefällen vergeben.

Muss ich bei der GWG Reutlingen eine Provision bezahlen?

Nein, es ist keine Zahlung einer Provision erforderlich.

Wie hoch ist die Kaution und wann muss ich sie bezahlen?

Die Kaution in Höhe von drei Kaltmieten muss vor Einzug überwiesen werden. Sollten Sie in Raten zahlen, muss die erste von drei Raten vor Wohnungsübergabe auf das Konto der GWG Reutlingen eingegangen sein.

Außerdem werden Sie Mitglied bei der WGR-Genossenschaft mit einem Anteil in Höhe von 400 Euro, welcher derzeit mit 4 % verzinst wird.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) um eine Wohnung bei der GWG Reutlingen mieten zu können?

Bei einer öffentlich geförderten Wohnung und auch dann erst bei einer Wohnungszusage.

Wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) und was sind die Voraussetzungen?

Den WBS beantragen Sie beim Rathaus oder der Gemeinde, in der Sie gemeldet sind. Die Erteilung ist abhängig vom Einkommen. Mehr Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie hier.

weitere Angebote

Neben der Vermietung von Wohnraum bietet die GWG Reutlingen auch Stellplätze und Gewerbeflächen an. Jetzt die geeigneten Lösungen für Ihr Auto, Ihr Büro oder Ihre Praxis finden. Informieren Sie sich über unser vielfältiges Angebot.